Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Customer Cars im Hinblick auf Verkauf von Occassions Fahrzeuge, Reparatur- resp. Serviceleistungen und damit für die von seitens Customer Cars resp. seiner Mitarbeiter/innen durchgeführten Arbeiten an Motorfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten, deren Teilen sowie hinsichtlich der Erstellung von Kostenvoranschlägen.

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Customer Cars und dem Kunden im Rahmen des Werkstattbesuches und damit insbesondere das Rechtsverhältnis im Hinblick auf im Betrieb vorgenommen Reparatur- resp. Serviceleistungen, und dem Verkauf von Occassions Fahrzeugen.

2. Einbezug der vorliegenden AGB

Die jeweils aktuellste Version der AGB ist auf der jeweiligen Homepage aufgeschaltet. Die vorliegenden AGB sind damit ausreichend in das Vertragsverhältnis zwischen Customer Cars und seinen Kunden einbezogen.
Mit einer allfälligen Unterzeichnung der vorliegenden AGB bestätigt der Kunde ergänzend, die AGB in der vorliegenden Form akzeptiert zu haben.
Die Geltung und damit der Einbezug abweichender und/oder ergänzender AGB des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn Customer Cars diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

3. Auftragserteilung

Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel resp. die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen Mitarbeiters des Garagenbetriebs so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen. Für einen eventuellen Datenverlust für Radio/CD usw. hat der Garagenbetrieb nicht einzustehen.
Soweit sich im Rahmen der Ausführungen von Umbauten- Service- resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten resp. Leistungen seitens des Garagenbetriebes erforderlich sind, welche im Rahmen der Fahrzeugübernahme durch den Garagenbetrieb nicht zu erwarten waren resp. vom Kunden nicht deklariert worden sind und kostenmässig ca. 20% des Gesamtauftrages übersteigen, holt der Garagenbetrieb für diese Arbeiten vorgängig telefonisch die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat in der Folge dafür besorgt zu sein, dass dem Garagenbetrieb eine Telefonnummer zur Verfügung steht, auf welcher der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist. Soweit der Garagenbetrieb den Kunden auch nach dreimaligem Versuch (mit zeitlichen Abständen von zumindest 60 Minuten) nicht erreichen kann, wird der Garagenbetrieb diese Arbeiten nur dann leisten, soweit diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind. Soweit die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig ca. 20% des Gesamtauftrages nicht übersteigen, darf die Firma Customer Cars von der Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht die vorgängige Zustimmung desselben einholen.
Der Garagenbetrieb ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen und Probefahrten sowie Übungsfahrten mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen.

4. Preisangaben / Kostenvoranschlag

Auf Verlangen des Kunden vermerkt Customer Cars im Werkstattauftrag die Preise und Ansätze, die bei der Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten voraussichtlich zur Anwendung gelangen. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem werden die Arbeiten und Ersatzteile jeweils aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen. Der Garagenbetrieb ist an diesen Kostenvoranschlag für zehn Tage nach erfolgter Aushändigung gebunden und darf diesen – ohne vorgängige Zustimmung des Kunden – nicht um mehr als 20% überschreiten.
Wird aufgrund eines Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Garagenbetrieb ist berechtigt, Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages dem Kunden zu berechnen, sollte der betreffende Auftrag letztlich nicht erteilt werden.
Ansonsten gelten die Preise und Ansätze, welche der Garagenbetrieb gemäss separater Preisliste verrechnet, soweit eine solche Liste nicht vorhanden ist, gelten die ortsüblichen Preise und Ansätze.

5. Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges

Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges, erfolgen diese auf seine eigene Rechnung und Gefahr.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von einem Arbeitstag ab Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Aushändigung resp. Übermittlung der Rechnung abzuholen.
Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt im Garagenbetrieb, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nutzen und Gefahr betreffend das Fahrzeug gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf den Kunden über (so insb. auch im Hinblick auf Diebstahl und Beschädigung durch Dritte). Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber zum Geschäftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt, ist der Garagenbetrieb berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden außerhalb des jeweiligen Garagenbetriebes zu parken. Bei Abnahmeverzug kann der Garagenbetrieb ohne entsprechende vorgängige Mahnung des Kunden eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr pro Standtag berechnen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände des Garagenbetriebes verbleibt.

6. Berechnung des Auftrages

In der Rechnung zuhanden des Kunden sind Preise für jeden technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufgeführt sind.
Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung eingefordert werden, ansonsten der Garagenbetrieb von der Korrektheit derselben ausgehen darf. Abänderungen vom Rechnungsbetrag sind nicht zulässig.

7. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Abnahme des Fahrzeuges vor Ort in bar, oder bei Aushändigung einer Rechnung innert 30 Tagen zur Zahlung fällig.
Ein Zurückbehaltungsrecht betreffend den zu bezahlenden Betrag kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit dieses auf Ansprüche aus dem Auftrag als solchen beruht. Der Garagenbetrieb ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung d.h. einen Kostenvorschuss zu verlangen.
Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann nach Verfall des Zahlungsziels von dreissig Tagen ohne eine zusätzliche Mahnung einen Verzugszins von 5% vom Kunden einverlangt werden. Für übermittelte Mahnschreiben werden zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 pro Schreiben in Rechnung gestellt

8. Sachmangel / Gewährleistung

Der Kunde hat nach der Übernahme des Fahrzeuges dasselbe umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zu überprüfen. Ansprüche wegen Sachmängel hat der Kunde bei Customer Cars schriftlich spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme schriftlich zu rügen und damit geltend zu machen, bei verdeckten Mängeln innerhalb von sieben Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten des betreffenden Mangels. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Arbeiten als genehmigt, sind damit jegliche Mängelrechte verwirkt. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm diesbezügliche Sachmängelansprüche nur zu, wenn der Kunde sich diese bei der Abnahme ausdrücklich vorbehält.
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Fahrzeuges. Soweit ein fristgerecht gerügter Sachmangel vorliegt, der auf die Arbeiten resp. Leistungen durch Customer Cars zurückzuführen ist. Eine Nachbesserung der Arbeiten steht Customer Cars zu. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb vornehmen lässt, fällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich dahin, Customer Cars ist entsprechend auch nicht verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu vergüten.
Die bei Umbau- oder Reparaturarbeiten anfallenden Fahrzeug Teile müssen nach Voranmeldung innert zwei Wochen bei der Firma Customer Cars auf eigene Kosten abgeholt werden. Nach dieser Frist fallen sämtliche Teile in das Eigentum von Customer Cars.

9. Occassionen / Oldtimer / US Cars

Die angebotenen Fahrzeuge der Firma Customer Cars, werden offiziell in die Schweiz Importiert und Verzollt angeboten. Sämtliche Fahrzeuge werden vor dem Kauf, und in der eigenen Werkstatt überprüft. Nach Absprache kann das Fahrzeug auch ab MFK angeboten werden. Für die Fahrzeuge können keine Garantie Ansprüche jeglicher Art geltend gemacht werden.

10. Haftung

Customer Cars übernimmt keinerlei Haftung (weder vertraglich noch außervertraglich) ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist demnach – in gesetzlich zulässigem Umfang – ausgeschlossen. Ohne Haftung sind auch Artikel die unsachgemäss beansprucht, behandelt, geöffnet, eingebaut oder gewartet werden. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.
Ausgeschlossen ist damit ebenso die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Customer Cars für von ihnen durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Garagenbetriebs resp. der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden.
Unabhängig von einem Verschulden des Garagenbetriebes bleibt eine etwaige Haftung durch Customer Cars bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz und bei Personenschäden unberührt.
Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich durch Customer Cars in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Es hat der Kunde demnach besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind.
Soweit das durch Customer Cars überlassene Fahrzeuge nicht verkehrstauglich sind und der Kunde beabsichtigt, diese ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen, steht es dem Garagenbetrieb zu, die Aushändigung des Fahrzeuges zu verweigern und/oder eine entsprechende (vorgängige) Meldung an die zuständige MFK zu machen. Soweit Customer Cars das verkehrsuntaugliche Fahrzeug trotz Hinweis auf die fehlende Verkehrstauglichkeit auf Bitte des Kunden demselben aushändigt, erfolgt die Herausgabe unter Ausschluss der Haftung in gesetzlich zulässigem Umfang und damit auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden hin, ist diesem aufgrund des Hinweises des Garagenbetriebes bewusst, dass das Fahrzeug keinesfalls im betreffenden Zustand im Verkehr eingesetzt werden darf.
Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass im Auftrag desselben vorgenommene individuelle Veränderungen am ganzen Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung oder die Fahreigenschaften des Fahrzeugs zu verbessern (so beispielsweise Anpassungen am Motor, der Einbau Spezieller Auspuffanlagen und Zubehör, Anpassungen am Fahrwerk, Spezial Felgen und Reifen, Einbau von Motoren mit größerem Hubraum, usw.) oder die Optik des Fahrzeuges zu verändern, die Werks- d.h. Fabrikgarantie beeinträchtigen resp. zum Verlust derselben führen können. Ebenso kann ein Tuning am Fahrzeug die Qualität des Fahrzeuges beeinträchtigen resp. aufgrund der erfolgten Leistungssteigerung zu Schäden am Fahrzeug und damit insbesondere Motor und Anbauteile führen. Eine MFK Zulassung kann durch die Ausgeführten Arbeiten nicht garantiert werden. Der Eigentümer übernimmt die alleinige Verantwortung gegenüber der MFK. Der Kunde ist für den betriebssicheren Zustand seines Fahrzeuges, sowie für die nötigen Eintragungen bei der MFK selbst verantwortlich. In gesetzlich zulässigem Umfang wird folglich jegliche Haftung für Schäden wie Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschten Tuningarbeiten zurückzuführend sind, vollständig ausgeschlossen.
Soweit der Kunde Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien dem Garagenbetrieb überlässt mit der Aufforderungen, diese im Rahmen der Service- resp. Reparaturarbeiten zu verwenden, erfolgt die Verwendung derselben auf Risiko und Gefahr des Kunden hin, hat der Garagenbetrieb hinsichtlich Mängel an diesen Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien sowie durch diese Ersatzteile / Verbrauchsmaterialien herbeigeführten Schäden folglich nicht einzustehen – in gesetzliche zulässigem Umfang wird die diesbezügliche Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen. Mehraufwendungen werden in Rechnung gestellt. Die Firma Customer Cars behält sich das Recht vor, die durch Kunden besorgten Teile nicht zu montieren.

11. Eigentumsvorbehalt / Retentionsrecht

Eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate gehen erst mit vollständiger Bezahlung des betreffenden Kaufpreises nebst allfälliger Zinsen und Kosten in das Eigentum des Kunden über. Customer Cars hat in der Folge das Recht, entsprechende Einträge in das kantonale Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
Customer Cars hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung (früherer oder aktueller) Forderungen aus durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen etc. das seitens des Kunden überlassene Fahrzeug zurück zu behalten. Soweit der Kunde die Ausstände auch nach dreimaliger Mahnung und entsprechendem in Aussicht stellen der Verwertung des betreffenden Fahrzeuges zur Tilgung der offenen Forderungen nicht bezahlt, steht Customer Cars das Recht zu, das Fahrzeug freihändig zu veräussern ohne Einbezug des Betreibungsamtes. Der betreffende Verkaufserlös wird – nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten des Garagenbetriebes – dem Kunden ausgehändigt.

12. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB hat nicht die Ungültigkeit der AGB als Ganzes zur Folge. Weggefallene Bestimmungen und allfällige Lücken sind vielmehr unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der involvierten Parteien so zu füllen, dass der Zweck der AGB möglichst erfüllt wird.

13. Änderung der AGB

Die vorliegenden AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages resp. Bestellung des Kunden gültigen Fassung.
Der Garagenbetrieb behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und einseitig zu ändern. Die jeweils aktuellste Version wird auf der Homepage des Garagenbetriebs veröffentlicht resp. liegt beim Empfang Kundendienst auf und/oder ist beim Kundendienst ausgehängt.

14. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Der Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche ist der Sitz der Firma Customer Cars. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz / Wohn Sitz im Ausland hat. Customer Cars steht es auch offen, den Kunden auch an deren Sitz / Wohnsitz zu belangen.
Anwendbar ist ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz, oder sonstiger internationaler Vereinbarungen.
Wir sind bemüht, unsere Webseite möglichst genau und aktuell zu halten. Trotz Anwendung grösster Sorgfalt können falsche Angaben oder Irrtümer nicht ausgeschlossen werden.
Texte (einschliesslich Disclaimer und AGB), Bilder und Grafiken auf der Internetseiten sind urheberrechtlich sowie nach den übrigen immaterialgüter-rechtlichen Bestimmungen geschützt. Sämtliche Texte, Bilder und Grafiken dürfen nur für den Privatgebrauch, aber nicht ohne ausdrückliche Genehmigung durch Customer Cars für kommerzielle Zwecke reproduziert werden.
Stand: 1. Mai 2017

CUSTOMER CARS GMBH
Michael Neukom
Gewerbestrasse 11
CH-8197 Rafz